Die Befugnis zur Ausübung der Staatsgewalt ist nicht durch den rechtmäßigen Erwerb, sondern nur durch den tatsächlichen Besitz derselben bedingt. Die Staatsgewalt kann in keinem Momente eines Repräsentanten entbehren, daher besitzt die Republik die Staatsgewalt. Da der vertriebene legitime Herrscher, der König von Preußen, dazu nicht im Stande ist, so muß es der tatsächlich im Besitz befindliche illegitime Herrscher tun. Ein illegitimer Herrscher wie die deutsche Republik kann durch die Restauration des legitimen König von Preußen wieder verdrängt werden. In diesem Falle hat die illegitime Staatsgewalt den Charakter einer Zwischenherrschaft. - Meyer-Anschütz, Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts, 1919, ergänzt um zwei winzige Details. Dies bedeutet, dass die derzeitige deutsche Republik nur solange tatsächlich die Staatsgewalt ausübt, wie sie in Besitz dieser ist. Sollte der legitime König von Preußen wieder an die Macht kommen, könnte dies die aktuelle Regierung entmachten und ihre Machtansprüche ungültig machen. - ChatGPT zieht den Schluss daraus

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