Um Völkerrecht geltend zu machen, bedarf es eines Volkes. Doch wo befindet sich dieses Volk oder besser gesagt: Wo sind die Deutschen? Unsere Altvorderen haben uns ein wahrhaftiges Erbe hinterlassen. „Ein fundamentaler Akt der Reichsgesetzgebung war die Verabschiedung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (RGBl. 583), es gab dem Staatsangehörigkeitsverhältnis einen erheblich verstärkten Rechtsschutz. „ – Huber, Dt. Verfassungsgeschichte seit 1789, Band 4, Seite 328. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. Januar 1914 wurden die Staatsangehörigen als Rechtssubjekt „Deutscher“ normiert. Innerhalb dessen gilt der Grundsatz ius sanguinis – Recht des Blutes. Die Deutschen haben das Recht und die Freiheit auf ewig vererbt bekommen. So lange noch ein deutsches Kind deutsches Blut innehat, so lange existiert der ewige Bund. Der ewige Bund ist bemüht, auf Grundlage des Freizügigkeitsgesetzes von 1867 die Deutschen zu erfassen. Dort heißt es, „… hat auf Verlangen seine Bundesangehörigkeit … nachzuweisen.“ Für den Nachweis der Bundesangehörigkeit genügt u. a. lt. dem Staatsrechtler Emil Riedel die Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit. Quelle: https://www.ewigerbund.org/eb/volkserfassung/

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